Schadensgutachten


Im Falle das sie unverschuldet in einen  Verkehrsunfall verwickelt sind, rufen Sie uns an oder kommen Sie mit Ihrem Fahrzeug bei uns im Prüfzentrum vorbei. Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein oder bereits in der Werkstatt stehen kömmen wir zu Ihren Fahrzeug.

Der qualifizierte GTÜ-Kfz-Sachverständige ist ein neutraler Schiedsrichter im Spiel der Interessengruppen.

 

Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden. Es hat sowohl schadenfeststellenden wie auch beweis-sichernden Charakter. Da wir keine Kaskogutachten erstellen, sind wir auch keiner Versicherung verpflichtet und stehen somit in keinem Interessenkonflikt. Wir erstellen unsere Gutachten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung.

Die GTÜ-Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der Geschädigte 100 % Schadenersatz geltend machen kann.

Wichtig dabei ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen GTÜ-Kfz-Sachverständigen zur vollen Schadenersatzleistung führt.