Umweltpalkette

Holen Sie sich bei uns im Kfz-Prüfzentrum Grack Ihre Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug .

Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte „Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette betroffen.

Das Aussperren aus den Umweltzonen ist für viele Autofahrer ein überzeugendes Argument zum Nachrüsten auf umwelt- freundlichere Technik. Nach der Umrüstung durch eine anerkannte AU-Werksatt erhält der Autobesitzer eine Abnahmebescheinigung. Anhand dieser trägt die Zulassungsstelle die neue Partikelminderungsstufe (PM-Stufe) in die Fahrzeugpapiere ein.

Bei Fragen wenden sie sich an uns.

Welche Feinstaubplakette Ihr Auto bekommen kann erfahren Sie hier.